Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30. April 2026 · Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Software „UniDoc" – sowohl in der kostenlosen Testversion (nachfolgend „Freeware") als auch in der kostenpflichtigen Vollversion (nachfolgend „Vollversion") – die über unidocit.com bereitgestellt wird.
Anbieter ist der Betreiber von unidocit.com. Die vollständigen Kontakt- und Identifikationsangaben sind dem Impressum zu entnehmen (nachfolgend „Anbieter").
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Zur Nutzung berechtigt sind ausschließlich volljährige Personen (Mindestalter 18 Jahre), die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder von einem berechtigten Unternehmen zur Nutzung ausdrücklich autorisiert wurden.
Mit dem Download der Freeware oder der Annahme eines Angebots zur Vollversion erkennt der Nutzer diese AGB in der jeweils gültigen Fassung verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Software dient der automatisierten Erfassung und Dokumentation von UniFi-Netzwerkinfrastrukturen, einschließlich Switches, Access Points, Security Gateways und weiterer UniFi-Geräte.
Die Freeware ist funktional uneingeschränkt nutzbar, jedoch auf maximal 10 Switches pro Dokumentationsvorgang begrenzt. Sie wird unentgeltlich und ohne Anspruch auf Support oder Weiterentwicklung bereitgestellt.
Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Lizenzvertrag zustande.
§ 2a Vertragsschluss und Zahlung Vollversion
Die kostenpflichtige Nutzung erfolgt auf Grundlage eines individuellen, schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Angebots des Anbieters. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Lizenzvertrag zustande.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fälligaußer, es ist auf der Rechung ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB gelten ab dem ersten Tag des Verzugs.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Bereitstellung des Lizenzschlüssels oder der lizenzierten Softwareversion erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
§ 2b Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Nutzer ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter schriftlich anerkannt wurde.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und fällig sowie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 3 Lizenz
Der Anbieter gewährt dem Nutzer ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für interne Zwecke.
Die Freeware-Lizenz gilt unbefristet für alle Endgeräte des Nutzers oder seines Unternehmens ohne standortbezogene Beschränkung.
Die Vollversionslizenz gilt pro Firmennetzwerk (Standort). Ein Firmennetzwerk ist definiert als die zusammenhängende IT-Infrastruktur eines physisch abgegrenzten Unternehmensstandorts unter einheitlicher administrativer Kontrolle. Die Nutzung an mehreren Standorten erfordert den Erwerb entsprechend vieler Lizenzen.
Eine Übertragung der Vollversionslizenz auf Dritte – auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder -fusion – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 3a Laufzeit und Kündigung Vollversion
Die Vollversionslizenz gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der lizenzierten Softwareversion. Im Lizenzjahr sind Support-Leistungen nach § 6 sowie verfügbare Updates inbegriffen.
Die Lizenz läuft nach Ablauf der 12 Monate automatisch aus und wird nicht stillschweigend verlängert. Eine Weiternutzung der Software nach Lizenzablauf ist nicht gestattet und erfordert den Erwerb einer neuen Lizenz.
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Lizenzlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bereits gezahlte Entgelte werden bei vorzeitigem Vertragsende — soweit nicht durch außerordentliche Kündigung des Anbieters veranlasst — nicht erstattet.
§ 3b Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
- bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung mangels Masse;
- bei wesentlicher Vertragsverletzung durch eine Partei, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird;
- für den Anbieter: bei Verstößen des Nutzers gegen § 4 dieser AGB, insbesondere bei unberechtigter Weitergabe oder Umgehung von Lizenzbeschränkungen;
- für den Nutzer: wenn die Software infolge eines vom Anbieter zu vertretenden Umstands dauerhaft und vollständig unbrauchbar wird und der Anbieter innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe schafft.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Nutzer werden bereits gezahlte Entgelte anteilig für den verbleibenden Lizenzzeitraum erstattet. Bei einer vom Anbieter aus wichtigem Grund ausgesprochenen Kündigung entfällt jeder Erstattungsanspruch.
§ 4 Nutzungsbeschränkungen
Dem Nutzer ist es untersagt:
- die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen oder Dritten entgeltlich zur Verfügung zu stellen;
- die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 69e UrhG) ausdrücklich erlaubt ist;
- die in der Freeware implementierten technischen Beschränkungen zu umgehen oder zu modifizieren;
- die Software für Zwecke Dritter einzusetzen, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters;
- die Software für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die Rechte Dritter verletzt;
- Urheberrechtshinweise, Marken oder sonstige Kennzeichen des Anbieters zu entfernen oder zu verändern.
§ 4a Drittanbieterabhängigkeit
Die Software setzt auf Schnittstellen von UniFi-Systemen (Hersteller: Ubiquiti Inc.) auf, die nicht Bestandteil einer offiziell dokumentierten und stabilen öffentlichen API sind.
Änderungen, Sperrungen oder das Abschalten dieser Schnittstellen durch Ubiquiti können die Funktionsfähigkeit der Software ohne vorherige Ankündigung einschränken oder vollständig aufheben. Solche Einschränkungen begründen keine Ansprüche des Nutzers gegen den Anbieter, insbesondere keine Ansprüche auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz.
Der Anbieter wird sich nach Bekanntwerden solcher Änderungen in angemessener Zeit um eine Anpassung der Software bemühen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie und keine Frist.
§ 4b Lizenzentziehung bei Verstoß
Verstößt der Nutzer gegen eine oder mehrere der in § 4 geregelten Nutzungsbeschränkungen, ist der Anbieter berechtigt, die erteilte Lizenz mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Abmahnung zu entziehen sowie einen etwaigen Lizenzschlüssel zu sperren. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.
Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß ist der Anbieter ferner berechtigt, den Zugang vorläufig auszusetzen, bis der Sachverhalt abschließend geklärt ist. Der Nutzer wird hierüber unverzüglich informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 5 Werktagen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters — insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz — bleiben unberührt.
§ 5 Urheberrecht und geistiges Eigentum
Die Software sowie alle zugehörigen Komponenten — einschließlich Quellcode, Objektcode, Benutzeroberfläche, Konzepte und Dokumentation — sind durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG, §§ 69a ff.) sowie sonstige Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Diese AGB begründen kein Eigentumsrecht des Nutzers an der Software oder ihren Bestandteilen.
§ 6 Updates und Support
Ein Rechtsanspruch auf Updates oder neue Versionen der Software besteht nicht. Updates werden, sofern vorhanden, ausschließlich über unidocit.com bereitgestellt und müssen vom Nutzer selbst heruntergeladen und installiert werden. Käufer der Vollversion werden nach Möglichkeit per E-Mail über verfügbare Updates informiert.
Support wird ausschließlich für Käufer der Vollversion per E-Mail (sales@unidocit.com) angeboten. Der Anbieter ist bestrebt, Supportanfragen innerhalb von 3 Tagen zu beantworten (Montag–Freitag, 09:00–18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Diese Reaktionszeit ist eine Zielvorgabe und begründet keine rechtlich durchsetzbare Leistungspflicht.
Ein Anspruch auf Fehlerbehebung, Lösungsgarantie oder bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht.
§ 7 Gewährleistung
Die Freeware wird unentgeltlich und ohne Mängelgewähr bereitgestellt („as is"). Die Gewährleistung ist auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt (§ 524 BGB analog).
Für die Vollversion gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei Verträgen zwischen Unternehmern (B2B) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Software.
Der Anbieter empfiehlt, unabhängig von der genutzten Version regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen und die Software nicht als alleiniges Dokumentations- oder Backup-System einzusetzen.
§ 8 Haftung
8.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Kardinalpflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, haftet der Anbieter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Haftungsdeckel
Die Gesamthaftung des Anbieters ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die betreffende Lizenz gezahlt hat, mindestens jedoch auf 100 EUR pro Schadensfall. Für Nutzer der Freeware gilt der Mindestbetrag von 100 EUR.
8.4 Haftungsausschluss
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für:
- Datenverlust oder Datenbeschädigung
- Produktions- oder Betriebsausfälle
- entgangenen Gewinn oder Umsatz
- mittelbare Schäden und Folgeschäden
- Schäden durch Inkompatibilität mit Hardware oder Drittanbieter-Software
8.5 Nutzung auf eigenes Risiko
Die Software greift lesend auf bestehende Netzwerkkonfigurationen und Controller-Daten zu. Der Nutzer stellt sicher, dass er über die erforderlichen Berechtigungen verfügt und dass der Einsatz mit den internen Sicherheits- und Compliance-Richtlinien seines Unternehmens vereinbar ist. Die Verantwortung für etwaige Auswirkungen auf das Produktivnetz liegt beim Nutzer.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Website-Besuchs sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
Die Software selbst verarbeitet sämtliche Daten — einschließlich Netzwerkkonfigurationen und Controller-Zugangsdaten — ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Nutzers. Eine Übertragung an den Anbieter oder Dritte findet nicht statt.
Controller-Zugangsdaten werden verschlüsselt in einer lokalen Konfigurationsdatei gespeichert. Der Nutzer ist für den sicheren Umgang mit diesen Daten sowie für den Schutz der Konfigurationsdatei selbst verantwortlich.
§ 10 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden auf unidocit.com veröffentlicht.
Für Nutzer der Freeware gilt: Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Downloads gültig war und akzeptiert wurde. Spätere Änderungen gelten ab dem nächsten Download oder der nächsten Nutzung, sofern die geänderten AGB vor Nutzungsbeginn zur Kenntnis genommen werden konnten.
Für Käufer der Vollversion mit laufendem Lizenzvertrag werden Änderungen dieser AGB per E-Mail an die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilte Adresse angekündigt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
Widerspricht der Nutzer der Vollversion fristgerecht, läuft der Lizenzvertrag zu den bisherigen AGB bis zum Ende der vereinbarten Lizenzlaufzeit weiter und endet anschließend automatisch.
§ 11 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Pandemien sowie behördliche Maßnahmen und sonstige von keiner Partei beeinflussbare Ereignisse.
Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten des Anbieters ausgesetzt, ohne dass hieraus Ansprüche des Nutzers entstehen. Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, einen bestehenden Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für den von der höheren Gewalt betroffenen Leistungszeitraum werden anteilig erstattet.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bleibt der zwingende Schutz des am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers anwendbaren Rechts unberührt.
Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Online-Streitbeilegung. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr . Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Lizenzverträge bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder schriftliche Vereinbarung). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.